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GEFEUERT – WAS NUN?

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Gerade noch ein fester Arbeitsplatz – dann flattert die Kündigung ins Haus. Vielen zieht das erstmal den Boden unter den Füßen weg. Trotzdem wichtig: nicht in eine Schockstarre verfallen. Denn wer seine Rechte wahren und eventuell gegen die Kündigung vorgehen möchte muss schnell reagieren.

 

Kündigung wegen Betriebsratswahl

 

Elke Würz arbeitet vier Jahre lang festangestellt als Hotelfachfrau. Als sie die Wahl eines Betriebsrats vorbereitet, wird ihr fristlos gekündigt. Sie kann es nicht glauben, fällt in ein tiefes Loch. Doch dann ergreift sie die Initiative. Sie meldet sich arbeitslos, sucht sich einen Rechtsbeistand und reicht beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage ein.

Mit Erfolg: Ihren Job bekommt sie zwar nicht zurück, aber es wird ein Vergleich erzielt. Die fristlose Kündigung ist vom Tisch, das Arbeitsverhältnis wird ordentlich beendet. Elke Würz erhält alle ausstehenden Vergütungen, eine Abfindung und ein Zeugnis mit der Note „sehr gut“. Sie findet einen neuen Job und fühlt sich dort sehr wohl.

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Klage verbessert die Position

Auch wenn sie den Job nur selten rettet: Eine Klage gegen die Kündigung kann sich trotzdem lohnen. „Sehr häufig steht der Gekündigte nach dem Verfahren besser da als vorher“, sagt Martin Bauer, Jurist beim DGB. In dem Verfahren wird geprüft, ob die Kündigung rechtswirksam ist. Eine fristlose Kündigung beispielsweise ist nur bei schweren Verfehlungen des Mitarbeiters möglich, für bestimmte Gruppen wie Schwangere, Schwerbehinderte oder Betriebsratsmitglieder gilt ein besonderer Kündigungsschutz. Geregelt ist das im Arbeitsrecht.

Und: Auch wer ordentlich gekündigt wird, hat Rechte. Dazu gehört zum Beispiel, dass das Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß abgerechnet und der restliche Urlaub, wenn er nicht mehr genommen werden kann, ausbezahlt wird. Der Arbeitgeber ist außerdem verpflichtet, die Arbeitspapiere herauszugeben und eine Bescheinigung für die Bundesagentur für Arbeit auszustellen.

Unterstützung suchen und Fristen wahren

Wer gegen seine Kündigung klagen will muss schnell sein: Die Frist läuft drei Wochen nach Erhalt der Kündigung ab. Also: schnell einen Rechtsbeistand suchen. Gute Ansprechpartner dafür sind die Gewerkschaften und Fachanwälte für Arbeitsrecht. Damit die Klage Aussicht auf Erfolg hat sollte man nichts vorschnell unterzeichnen und alle Vorgänge schriftlich festhalten.

Genauso eilig: Der Gang zum Arbeitsamt. Nur wer sich umgehend arbeitssuchend meldet, kann eine Sperrfrist vermeiden und bekommt ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit Geld.

von Kerstin Deppe

 

(Das ZDF ist für den Inhalt externer Internetseiten nicht verantwortlich)


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